- Europäisches Patentübereinkommen
- Erster Teil: Allgemeine und institutionelle Vorschriften
- Zweiter Teil: Materielles Patentrecht
- Dritter Teil: Die Europäische Patentanmeldung
- Siebenter Teil: Gemeinsame Vorschriften
- Achter Teil: Auswirkung auf das nationale Recht
- Elfter Teil: Übergangsbestimmungen (gestrichen)
- Zwölfter Teil: Schlussbestimmungen (gestrichen)
Art 171 EPÜ
Geltungsdauer des Übereinkommens
Dieses Übereinkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen.